Die Last der Wahrheitsfindung im modernen Strafrecht
Referent: Gerhard Amend (Coburg)
Die Ermittlung der Wahrheit bildet das zentrale Leitprinzip des modernen Strafverfahrens. Während im gemeinen Recht die richterliche Wahrheitsfindung stark durch formalisierte Beweisregeln, Geständnissen und eine begrenzte Zahl zulässiger Beweismittel geprägt war, entwickelte sich seit dem 19. Jahrhundert ein grundlegend neues Verständnis von Beweis und Erkenntnis. Die Wahrheit im Strafprozess ist daher keine absolute, sondern eine rechtlich gebundene Wahrheit – eine Wahrheit, die nur mit zulässigen Mitteln gesucht und festgestellt werden kann.
Gerhard Amend (Coburg) Er war von 1985-1988 wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe, von 1996-1998 Oberstaatsanwalt beim Generalstaatsanwalt in Bamberg und von 1998-2015 Vorsitzender Richter der Großen Strafkammer und Jugendkammer des Landgerichts Coburg.